DENTEK hat sich den Schutz der Gesundheit und die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz durch eine sichere Anlage und sicheres Equipment als Ziel gesetzt. Die Anwendungen in Arbeitsgesundheit und –Sicherheit gelten als höchste Priorität. Im Rahmen der zu diesem Zwecke entwickelten Arbeitsgesundheits- und Arbeit Sicherheitspolitik werden :

  • Bei allen Geschäftstätigkeiten alle einzuhaltenden rechtlichen und sonstigen Bedingungen eingehalten und in regelmäßigen Abständen deren Rechtmäßigkeit überprüft.
  • Bei allen Umständen und Handlungen sowie mögliche Risiken, die am Arbeitsplatz zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Umwelteinfluss führen, durch wirksame Risikobewertung im Voraus festgestellt.
    Maßnahmen jeglicher Art getroffen, um sämtliche Risiken auszuschließen und alle notwendigen Geräte und Schutzausrüstungen zum Gebrauch bereitgestellt und deren Gebrauch veranlasst.
  • Durch Schulungen zu Arbeitsschutz Management Systemen das Bewusstsein der Mitarbeiter erhöht und durch Einholung ihrer Meinungen über die durchgeführten Management Systeme ihre Teilnahme daran gesichert,
  • Unter dem Prinzip “der Mensch hat Vorrang“, ohne die Arbeitssicherheit zu gefährden, die Erhöhung der unfallfreien Tage als Ziel vor Augen zu halten.

Mit Arzt und Patient orientiertem Ansatz hat sich DENTEK als Ziel gesetzt, in der Zahn- Gesundheitsbranche dem Menschenleben und der Lebensqualität beizutragen. Um die Kundenzufriedenheit auf das höchste Niveau zu bringen, zielt DENTEK dahingehend, seine Produkte und Dienstleitungenin der gewünschten Kunden-Qualität anzubieten. Dementsprechend

  • Leitet DENTEK sämtliche Arbeits- und Betriebsabläufe nach den Erfordernissen des ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystems und ISO 13485:2016 Qualitätsmanagementsystems für medizinische Geräte.
  • Hält die in der Branche gültigen nationalen und internationalen Standards ein.
  • Errichtet die richtige Infrastruktur, in dem es die Wünsche der Ärzte und die Bedürfnisse der Patienten gut versteht.
  • Bietet allen seinen Mitarbeitern die erforderliche Atmosphäre für das Arzt und Patienten orientierte Denken und Handeln an.
  • Verbessert stets die Produkt- und Produktionsqualität mit fortschrittlicher Technologie und innovativem Equipment
  • Schult und bildet sein erfahrenes und kompetentes, technisches Personal stets nach seinen Qualitätsprinzipien aus.

Im Bewusstsein, dass Informationen rechtzeitig, korrekt sowie in optimaler Weise gespeichert und geschützt werden müssen, hat DENTEK hierfür die nötigen Maßnahmen getroffen. In diesem Zusammenhang liegt unsere Hauptverantwortung für den Schutz unseres Informationsbestands darin ;

  • Die Anforderungen der Normen für Informationsschutz zu erfüllen, Verwaltungs- und Technologiemaßnahmen zu ergreifen.
  • Alle gesetzlichen Bestimmungen für den Informationsschutz einzuhalten,
  • Risiken für den Informationsbestand festzustellen und diese systematisch zu leiten ,
  • Unseren Informationsbestand vor möglichen Drohungen und Gefahren zu schützen bzw. dafür zu sorgen, dass diese nur minimal beeinflusst werden.
  • Die Auswirkungen der Gefahren für den Informationsschutz auf die Betriebs- und Geschäftskontinuität zu minimalisieren, den Fortbestand und die Instandhaltbarkeit der Arbeit zu
  • Sämtliche Informationen, die im Rahmen der Information Sicherheit gedruckt und elektronisch gespeichert sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Anwendung von Risikoanalysemethoden sowie nach den „Vertraulichkeits- Ganzheits- und Zugänglichkeitsprinzipien“ zu leiten
  • Die Daten unserer Mitarbeiter und unseren Kunden zu schützen.
  • Den Bestimmungen über „persönlichen Datenschutz“ im Paragraph 20 des Grundgesetzes, im Gesetz Nr. 6698, „Über den Schutz von personenbezogenen Daten“ , sowie in der „Verordnung über persönliche Gesundheitsdaten“ strikt einzuhalten.
  • Die allgemeinen Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, in § 4, bei der Verarbeitung der personenbezogener Gesundheitsdaten in § 5, sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten im § 6 des Gesetzes Nr. 6598 zu befolgen.
  • Die Bestimmungen in den §§ 8 und 9, Gesetz Nr. 6698 für die Übertragung personenbezogener Daten, sowie die Bestimmungen im Abschnitt 10.6 des Handbuches (Datenübertragungsvereinbarungen) zu befolgen.
  • Die Vertrauenswürdigkeit und das Markenimage des UNTERNEHMENS zu schützen.
  • Das Bewusstsein unserer Mitarbeiter hinsichtlich des Informationsschutzes zu steigern, deren diesbezügliche Aufmerksamkeit durch Schulungen zur Entwicklung von Fach- und Verhaltenskompetenzen aufrechtzuerhalten.
  • In Eigenschaft als Daten Verarbeiter, gemäß § 12, Absatz 1, Gesetz Nr. 6698 „Über den Schutz personenbezogener Daten“, jegliche technischen und geschäftsführenden Maßnahmen zur Gewährleistung des optimalen Schutzes zu treffen, um die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden, Subunternehmer, Lieferanten und Geschäftspartnern sowie den rechtswidrigen Zugriff an diese Daten zu verhindern und diese zu schützen.
  • Aus zugehörenden nationalen und internationalen Regelungen, Gewährleistung entsprechender Bestimmungen und Normen, Erfüllung von Verpflichtungen aus Vereinbarungen gegenüber interne und externe Gesellschaftern herrührenden Informationsschutz zu gewährleisten.
  • Sich an die BS 10012 Datenschutz-Grundverordnung anzupassen anstelle der Datenschutzrichtlinie 95/46 EG die sich im Jahre 2016 verabschiedet hat.

DENTEK ist sich bewusst, dass in einem Gewerbe, wo sehr vieles an Einsatz und Erfahrung gefordert wird, für die Gewährleistung qualitativer Produkte und Dienstleistungen, Humanressourcen die wichtigsten Mittel sind. In diesem Bewusstsein führt DENTEK all seine Aktivitäten, indem es

  • Seinen Mitarbeitern von Anfang an, das Bewusstsein von kundenorientiertem und verantwortlichem Arbeiten vermittelt,
  • Die technischen Kompetenzen seiner Mitarbeiter beobachtet und deren Weiterentwicklung mit Schulung und Fortbildung verstärkt,
  • Schafft eine Schulungs- und Entwicklungsumgebung, in der die Mitarbeiter ihr Potenzial ausschöpfen, entwickeln und nutzen können,
  • Ein multikulturelles Gefüge formiert, in dem Mitarbeiter aus unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen beschäftigt werden,
  • Dieses multikulturelle Gefüge als eine gute Gelegenheit für das Verstehen seiner Kunden aus den verschiedenen Kulturkreisen sieht und dementsprechend seine Mitarbeiter qualifiziert,
  • Die Beziehungen zwischen der Teamarbeit und den Funktionen unterstützt,
  • Mit offenem Lernbewusstsein neue Technologien in die Firmenkultur integriert und dementsprechend seinen Mitarbeitern neue Kompetenzen verschafft.